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Von: Thorsten Wieg.

Da die Definition von Urheber- und Nutzungsrechten hier doch etwas schwammig erfolgte,
erlaube ich mir folgende Anmerkungen

Für mich als Fotograf reicht eine unkontrollierbare Abgabe von Nutzungsrechten
um kein einziges Foto auf facebook zu veröffentlichen.

Und natürlich behalte ich mein Urheberrecht das ist ja nunmal so festgelegt in Deutschland, anders stellt sich dies in den USA dar.
In Deutschland gibt man immer “lediglich” Nutzungsrechte ab, auch beim Veräußern seiner Werke.

Das natürlich Nutzungsrechte für facebook vorliegen müssen ist natürlich verständlich, allerdings müsste diese klar auf z.B newsfeed begrenzt sein.
So lange es Spielraum auch für andere Nutzungen lässt, sollte man mMn Abstand nehmen seine Werke auf Facebook zu veröffentlichen.

Das ein facebookfan wie Sie hier einen leichten Tunnelblick hat, verwundert mich keineswegs.


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